Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen ist keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.
UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 21.06.2017 Aktenzeichen: V R 4/17
Vorinstanz:
FG Schleswig-Holstein Art des Dokuments: Urteil Datum: 21.11.2016 Aktenzeichen: 4 K 58/15
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