Verpflichtet sich der Grundstückskäufer im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag, dem Mieter eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegen angemessenes Entgelt zu bestellen, liegt darin keine Gegenleistung für das Grundstück i.S. von § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.
Normen:
BewG § 13 Abs. 1
GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
InsO § 111
ZVG § 57a
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 06.12.2017 Aktenzeichen: II R 55/15
Vorinstanz:
FG Saarland Art des Dokuments: Urteil Datum: 14.10.2015 Aktenzeichen: 2 K 1271/13
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