Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei bilden das Verkehrsrecht und das Mietrecht.
Seit 1978 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1980 übernahm ich meine jetztige Kanzlei. Zuvor war ich bereits 2 Jahre in einer Sozietät in Weinheim tätig. Seit meiner Kanzleiübernahme arbeite ich mit dem ACE ( Auto Club Europa) zusammen und bin seit einigen Jahren dort auch Vertrauensanwalt.
Im Rahmen des Mietrechts betreibe ich auch eine Beratungsstelle des gemeinnützigen Vereins Mieterbeistand e.V.
Darüber hinaus bearbeite ich Forderungsangelegenheiten, Erb- und Familiensachen und stehe Ihnen auch bei Problemen im Arbeitsrecht zur Verfügung.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung. Gern können Sie auch Termine ausserhalb der Bürozeiten mit mir vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
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Kanzlei Neumann
Bürgermeister-Grünzweig-Str. 24
67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621-565603
Telefax: 0621-581115
Mail: KanzleiNeumann@aol.com
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Volker H. Neumann
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Volker H. Neumann lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Volker H. Neumann ist:
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Straße 17
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332/80030
Telefax: 06332/800319
E-Mail: zentral@rak-zw.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/