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Steuerrecht - Abgeltungssteuer IV


In der Praxis ist es sehr beliebt, Vermögen auf die eigenen Kinder zu übertragen, um eine günstigere, steuerliche Belastung zu erreichen.

Autor:

Ashok Riehm
Wirtschaftsmediator

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Natürlich wirkt sich auch in diesem Bereich die Abgeltungssteuer deutlich aus und die Rahmenbedingungen ändern sich.

Lohnt es sich weiterhin Vermögen auf die Kinder zu übertragen?

Abgesehen von erbschaftssteuerlichen und erbrechtlichen Überlegungen, ja, aber nicht mehr so wie bisher. Grund: Eltern zahlen ab 2009 für ihre Kapitaleinkünfte nur noch 25 Prozent Abgeltungssteuer – und nicht mehr den persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Deshalb sinkt aber auch ihr möglicher Steuervorteil. Trotzdem kann es sich nach wie vor lohnen, Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Ein Kind ohne sonstige Einkünfte zahlt auf die ersten 8.501 Euro Kapitalerträge keine Steuern.

Bei den Eltern sind für denselben Betrag dagegen bis zu 4.036 Euro Einkommensteuer (aktuell) und ab 2009 pauschal 2.244 Euro Abgeltungssteuer (jeweils inklusive Soli) fällig.

Ein Kind ohne sonstige Einkünfte kann ab 2009 Kapitalerträge bis zu 46.000 Euro pro Jahr günstiger versteuern als seine Eltern. Verdient das Kind aber selbst Geld, tendiert der Steuervorteil ab 15.000 Euro gegen null. Vorsicht: Eine Vermögensübertragung kann gefährliche Nebenwirkung auslösen. Kinder können den Anspruch auf Kindergeld verlieren (ab 7.680 Euro Jahreseinkommen). Unter Umständen drohen eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – bei hohen Vermögenstranfers sogar Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer. Außerdem lässt sich ein Transfer nur schwer wieder rückgängig machen. Deshalb sollten Sie sich vorher unbedingt beraten lassen, rechtlich und steuerlich.

Kann sich die Abgeltungssteuer bis zum 1. Januar 2009 noch ändern?

Ja. Erste Änderungen gab es bereits beim Jahressteuergesetz 2008 (12/2007). Seither gelten schärfere Regeln für Spezialfonds, mit denen sich wohlhabende Anleger Steuervorteile verschafft hatten. Auf Anfrage hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass “sie sich ergänzende oder korrigierende Regelungen vorbehält”. Ein früherer Stichtag für die breite Masse der Anleger ist aber extrem unwahrscheinlich.

Der Fahrplan der Abgeltungssteuer

14. März 2007: Haben Sie Zertifikate vor diesem Datum erworben, können Sie diese nach Ablauf der mindestens einjährigen Haltedauer künftig unbegrenzt steuerfrei verkaufen.

30. Juni 2008: Bis zu diesem Tag können Sie noch Zertifikate anschaffen, die bis Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2009 steuerfrei verkauft werden können.

31. Dezember 2008: Für alle Anlageformen (außer Zertifikaten) ist dieses der letzte Anschaffungstag, damit Kursgewinne nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind.

1. Januar 2009: Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft. Auf alle ab jetzt erworbenen Wertpapiere und Kapitalerträge ( Zinsen, Dividenden ) fällt die neue Steuer an.

30. Juni 2009: Letzter steuerfreier Verkaufstag für Zertifikate, die mindestens ein Jahr gehalten worden sind.

1. Juli 2009: Ab jetzt werden alle neu erworbenen Anlagen gleich behandelt. Keine weiteren Übergangsfristen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Hr. Steuerberater Axel Gehrholz, www.steuerberater-gehrholz.de



 Stand: 05.03.2008

 Originaltext: Steuerrecht Abgeltungssteuer IV




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