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Steuerrecht - Abgeltungssteuer III


In diesem Teil geben wir Antworten darauf, wie sich die neue Steuer auf einzelne Anlageformen auswirken wird.

Autor:

Ashok Riehm
Wirtschaftsmediator

» zur Internetseite des Autoren

Schmälert die neue Steuer meine Rentenversicherungen?

Nein. Renten werden bisher nur mit dem Ertragsanteil besteuert – nach Ihrem persönlichen Steuersatz.

Was gilt bei Kapitallebensversicherungen?

Bei Lebensversicherungen (Mindestlaufzeit zwölf Jahre) bleibt alles wie bisher: Alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind komplett steuerfrei. Für Lebensversicherungen ab dem 1. Januar 2005 gilt: Wird die Police nach Ihrem 60. Geburtstag ausgezahlt, müssen Sie die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Voll steuerpflichtig bleiben Verträge, die kürzer als zwölf Jahre laufen. Hier galt bisher der persönliche Steuersatz, ab 2009 hingegen die Abgeltungssteuer.

Was passiert mit Erträgen aus ausländischem Aktienbesitz?

Diese Gewinne müssen Sie auch weiterhin im Inland versteuern. Im Ausland gezahlte Quellensteuern mindern dabei die Abgeltungssteuer, wenn Sie die Quellensteuer in Ihrer Steuererklärung angegeben haben (als “anzurechnende” oder “abzuziehende” ausländische Steuern). Deutsche Banken sollen das ab 2009 automatisch berücksichtigen.

Was gilt für Aktienfonds?

Ausgeschüttete Kursgewinne unterliegen ab 2009 in voller Höhe der Abgeltungssteuer, ebenso Zinsen und Dividenden. Für Anteilsverkäufe gilt die Stichtagsregelung: Anteile, die Sie ab dem 1. Januar 2009 erwerben, fallen unter die Abgeltungssteuer. Gewinne aus allen davor gekauften Anteilen sind nach zwölf Monaten steuerfrei.

Was gilt für Fonds, die Gewinne nicht ausschütten, sondern wieder anlegen (so genannte thesaurierende Fonds)?

Bei diesen Fonds müssen Sie Zinsen und Dividenden jährlich versteuern (“ausschüttungsgleiche Erträge”). Kursgewinne auf Fondsebene bleiben steuerfrei. Erst beim Verkauf der Anteile greift der Fiskus zu (gilt für alle Anteile mit Kaufdatum ab 1. Januar 2009).

Können Sie mit Dachfonds Abgeltungssteuer sparen?

Ja. Ein Dachfonds ist ein Fonds, der Anteile an anderen Investmentfonds kauft und verkauft. Die Anleger des Dachfonds müssen die dabei erzielten Gewinne nicht versteuern. Würden Sie aber selbst von einem Fonds auf den anderen umschichten, müssten Sie auf diese Veräußerungsgewinne Abgeltungssteuer zahlen. Der Haken: Dachfonds sind oft teuerer (Kaufgebühren und Verwaltungsgebühren).

Betrifft die Abgeltungssteuer auch Zertifikate?

Ja. Der Bestandsschutz für Zertifikate ist abgelaufen. Wenn Sie nach dem 14. März 2007 Zertifikate erworben haben, müssen Sie diese Papiere noch vor dem 1. Juli 2009 verkaufen, um Kursgewinne steuerfrei einzufahren (Voraussetzung: über ein Jahr Haltefrist). Nach dem 1. Juli 2009 müssen Sie auf Kursgewinne Ihrer alten Zertifikate 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Das gilt auch für alle Zertifikate, die Sie ab 1. Januar 2009 neu kaufen.

Und bei Immobilienfonds?

Auf Erträge aus Offenen Immobilienfonds zahlen Sie ab 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer. Das gilt auch für Veräußerungsgewinne aus nach dem 31. Dezember 2008 gekauften Anteilen. Verkaufen Sie aber Anteile an einem Geschlossenen Immobilienfonds, bleiben sie steuerfrei, wenn seit dem Kauf der Anteile mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Sonst gilt der individuelle Steuersatz.

Im vierten und letzten Teil lesen Sie, wie sich die Abgeltungssteuer auf die beliebte Praxis der “Vermögensübertragung auf die eigenen Kinder” auswirkt und wir geben Ihnen den Fahrplan der Abgeltungssteuer an die Hand.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Hr. Steuerberater Axel Gehrholz, www.steuerberater-gehrholz.de



 Stand: 05.03.2008

 Originaltext: Steuerrecht Abgeltungssteuer III




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