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Steuerrecht - Abgeltungssteuer


Die neue Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 - Artikelserie zu den wichtigsten Änderungen.

Autor:

Ashok Riehm
Wirtschaftsmediator

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Eingebettet in dem Paket der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die sogenannte Abgeltungssteuer, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Diese Steuer trifft zwar alle Anleger, aber nicht “gleichermaßen”. Ebenso werden einige Anlageformen zukünftig vorteilhafter sein und andere Anlageformen deutlich höher besteuert werden als bisher.

Für jeden Anleger ist es immens wichtig, sich schon jetzt mit der Abgeltungssteuer und den wichtigsten Meilensteinen der Einführung zu befassen, um rechtzeitig Anlagenentscheidungen zu treffen. Mit dieser vierteiligen Artikelserie möchten wir Sie gezielt über die neue Steuer informieren und möglichst viel Licht in das Dunkel und die bruchstückhaften Informationen bringen.

  1. Was ist neu an der Abgeltungssteuer?

    Sie soll ab dem 1. Januar 2009 pauschal alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erfassen – unabhängig von übrigen Einkünften. “Abgeltend” heißt: Von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen gehen pauschal, einmalig und endgültig 25 Prozent an den Fiskus.

  2. Ist das alles?

    Nein. Zu den 25 Prozent kommt in jedem Fall noch der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag (Soli). Das erhöht den Tarif auf insgesamt 26,4 Prozent. Als Mitglied einer Kirche kommt nochmal die Kirchensteuer mit acht bis neun Prozent hinzu.

  3. Wie kassiert der Fiskus künftig die Kirchensteuer bei Geldanlagen?

    Wer einer Kirche angehört, teilt dies bis zum 1. Januar 2009 seiner Bank mit. Sie führt die Kirchensteuer dann anonym ab. Die Bank selber darf übrigens aus Datenschutzgründen nicht nachfragen. Oder die Gläubigen zahlen die Kirchensteuer mit der Steuererklärung. Dass Sie als Sonderausgabe absetzbar ist, wird bereits bei der Erhebung mit einem Abschlag berücksichtigt

  4. Was bedeutet die Abgeltungssteuer für private Anleger?

    Die neue Steuer ändert direkt die Rendite Ihrer Geldanlagen. Zinsen werden niedriger besteuert. Kleinaktionäre kommen schlechter weg: Bisher konnten Sie Kursgewinne steuerfrei einstreichen, wenn Sie das Wertpapier einbehalten haben. Ab 2009 streicht der Staat generell die Einkommensteuer auf Kursgewinne ein (Spekulationsgewinne sind also immer steuerpflichtig).

  5. Welche Anlagen betrifft die Abgeltungssteuer?

    • Zinsen und Wertzuwächse aus festverzinslichen Wertpapieren, Festgeldern und Genussscheinen;

    • Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Aktien, offenen Investmentfonds und Zertifikaten.

  6. Welche Anlagen sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen?

    Die Abgeltungssteuer greift nicht bei

    • Lebensversicherungen;
    • Rentenversicherungen;
    • Riester- und Rürup-Verträgen;
    • Verkäufen von Münzen, Gold, Kunstgegenständen;
    • Verkäufen von Immobilien oder geschlossenen Fondsmodellen.

  7. Wie bekommt der Fiskus die Abgeltungssteuer?

    Alle Banken, bei denen Sie ein Konto oder Depot haben, behalten automatisch 25 Prozent Ihrer Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein. Die Geldinstitute führen die Steuer stellvertretend für Sie an das Finanzamt ab.

  8. Wann zahlen Sie keine Abgeltungssteuer?

    Zwei Fälle sind möglich, in denen Sie keine Abgeltungssteuer bezahlen müssen.

    • Fall 1: Ihre jährlichen Gewinne sind nicht höher als der neue Sparerpauschbetrag (der alte Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale). Damit kann jeder Anleger bis zu 801 Euro aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen steuerfrei kassieren. Für Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag von 1.602 Euro. Wie bisher führt die Bank nur Steuern ab, die einen vorliegenden Freistellungsantrag übersteigen.

    • Fall 2: Sie sind Geringverdiener und /oder Kleinstanleger. Dann bekommen Sie von Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung – Ihre Gewinne bleiben ohne Steuerabzug. Voraussetzung: Ihr Jahreseinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro pro Jahr.

  9. Was ändert sich bei Zinsanlagen?

    Wer etwa Sparbücher, festverzinsliche Wertpapiere oder Bausparverträge besitzt, muss diese Einkünfte nach derzeitigem Recht noch nach seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (bis zu 45 Prozent derzeit). Ab 1. Januar 2009 gilt für alle Zinseinkünfte die Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent (inklusive Soli). Das bedeutet insbesondere für Sparer mit hohem Jahreseinkommen eine Steuererleichterung.

  10. Was müssen Aktienbesitzer beachten?

    Ab 2009 ist jeder Kapitalertrag aus Aktien voll steuerpflichtig. Ganz gleich, ob Dividende oder Kursgewinn: Das Finanzamt kassiert 25 Prozent.

    • Die einjährige Spekulationsfrist fällt ab 2009 weg. Nur noch bei Aktien mit Kaufdatum bis zum 31. Dezember 2008 können Sie Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei kassieren. Achtung: Mit der Spekulationsfrist entfällt auch die Freigrenze von 512 Euro (für Kursgewinne innerhalb der Jahresfrist). Das heißt, Sie können Aktiengewinne nur noch mit dem Sparerpauschbetrag reduzieren.

    • Der 50-Prozent-Vorteil (“Halbeinkünfteverfahren” ist ab 2009 passé. Nur noch bis 2008 zahlen Sie lediglich Steuern auf die Hälfte der Dividenden und Kursgewinne – ab 2009 auf 100 Prozent der Summe.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Hr. Steuerberater Axel Gehrholz, www.steuerberater-gehrholz.de



 Stand: 05.03.2008

 Originaltext: Steuerrecht Abgeltungssteuer




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