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Steuerrecht - Steuerpolitik II


Zusammenfassung der steuerlichen Maßnahmen und der geplanten Steuervereinfachungen des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und FDP.


Autor:

Steuerberater
Andreas Messmer

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In jedem Wahlkampf geben die Parteien vollmundige Versprechungen nach anschließenden Steuervereinfachungen ab. Im Koalitionsvertrag kommt dann meist das erste große Erwachen und bei der Umsetzung der Maßnahmen folgt dann meistens die große Ernüchterung.

Der Koalitionsvertrag liegt nun vor, zusammen mit der Ankündigung verschiedener Maßnahmen zur Steuer. “Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt”, eine Einschränkung, die sich die Regierungsparteien bereits jetzt einräumen. Interessanterweise zweifelt Finanzminister Schäuble bereits an der Finanzierbarkeit des von der FDP angestrebten Stufentarifs. Das sieht schon ein wenig nach Ernüchterung aus.

Steuervereinfachungen

Wie beinahe jede Regierung plant auch die neue Koalition Steuervereinfachungen. Genannt werden hier beispielsweise:

  • eine Umstellung der 1-Prozent-Regelung bei PKW-Überlassung,

  • die Wiedereinführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten,

  • Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten,

  • Pauschalierung der Kosten für Pflegeheime und

  • stärkere Typisierung und Pauschalierung bei den außergewöhnlichen Belastungen.

Im Erhebungsverfahren sollen ebenfalls verschiedene Maßnahmen geprüft werden:

  • gegebenenfalls eine Zweijahresveranlagung für Arbeitnehmer,

  • vorausgefüllte Steuererklärung mit den der Finanzverwaltung vorliegenden Daten,

  • Prüfung des Verfahrens über Alterseinkünfte um Kontrollmitteilungsverfahren zu vermeiden,

  • Prüfung des Kontenabrufverfahrens.

Erfreulich ist, dass die „Praxis der Nichtanwendungserlasse" zurückgeführt werden soll.

Steuerliche Entlastungen bei der Einkommensteuer

Die Entlastungen sind übersichtlich. Die eingeleiteten Änderungen aufgrund der verabschiedeten Konjunkturpakete sollen beibehalten werden, ebenfalls die Regelungen zur erweiterten Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge.

Weitere Steuerentlastungen für die unteren und mittleren Einkommensbereiche und für Familien sollen umgesetzt werden, so beispielsweise die Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro monatlich sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrags. Der Einkommensteuertarif soll in einen Stufentarif umgewandelt werden, wobei nähere Angaben über die Ausgestaltung des Stufentarifs nicht genannt sind. Wie bereits erwähnt, sieht Finanzminister Schäuble hierfür in dieser Legislaturperiode wohl keine Finanzierungsmöglichkeit.

Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung

Verschiedene, in den letzten Jahren verschärfende Regelungen, sollen bereits zum 1. Januar 2010 umgestaltet werden:

  • Mantelkauf: die zeitliche Sanierungsklausel beim Mantelkauf soll aufgehoben werden. Ebenso soll der Verlustübergang bei konzerninternen Umstrukturierungen wieder zugelassen werden. Gegebenenfalls wird dieser Verlustübergang eingeschränkt.

  • Zinsschranke: die Freigrenze soll hier von einer Million auf drei Millionen Euro erhöht werden. Darüber hinaus sollen Nachteile aus Konjunkturschwankungen durch die Einbeziehung des steuerlichen EBITDA für den Zeitraum von fünf Jahren vermieden werden. Diese Regelung soll rückwirkend ab 2007 gelten.

  • Funktionsverlagerung: „die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland", sollen beseitigt werden. Konkrete Angaben, wie das geschehen soll, fehlen allerdings.

  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: der typisierte Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten mit 65 Prozent soll auf 50 Prozent reduziert werden.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: hier soll ein Wahlrecht eingeführt werden zwischen der „alten" Regelung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro und der momentan geltenden Regelung der Poolabschreibung.

Interessant sind noch die weiteren Ausführungen. So soll das Unternehmenssteuerrecht weiterentwickelt werden, wobei die Steuerrechtsstruktur und nicht die Steuersätze verändert werden soll.

Entlastungen bei der Erbschaftssteuer

Hier sollen im Wesentlichen zwei Maßnahmen durchgeführt werden, um die Hauptkritikpunkte der Erbschaftsteuerreform zu beseitigen. Die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder soll durch einen neuen Steuertarif reduziert werden. Zudem sollen die Zeiträume verkürzt werden, innerhalb denen ein übertragenes Unternehmen zur Vergünstigungsunschädlichkeit weitergeführt werden muss. Ebenso sollen die hierfür erforderlichen Lohnsummen gesenkt werden.

Maßnahmen bei der Umsatzsteuer

Aufgrund der europarechtlichen Ausrichtungen der Umsatzsteuer sind hier wenige Maßnahmen geplant. Durch die Einigung der EU-Finanzminister über die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe soll ab dem 1. Januar 2010 der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent anstatt bisher 19 Prozent gelten. Ob dies auf alle Umsätze in diesem Gewerbebereich anzuwenden ist, also auch bei der Abgabe von Speisen und Getränken, bleibt abzuwarten.

Fazit: Grundsätzlich sind einzelne geplante Maßnahmen sicherlich zu begrüßen, insbesondere jene, die bereits lange kritisierte Regelungen (Funktionsverlagerung, Zinsschranke, Erbschaftssteuer) aufheben sollen. Ob die insgesamt geplanten Maßnahmen aber wirklich zu einer Steuervereinfachung führen, ist stark zu bezweifeln. Wahlrecht zwischen Sofort- und Poolabschreibung, die geplanten Regelungen zum Mantelkauf und zur Zinsschranke würden eher zu einer weiteren Verkomplizierung führen. Eine sicherlich nicht begrüßenswerte Entwicklung.

Berücksichtigt man aber die bisherigen Ankündigungen neuer Regierungen sowie die anschließenden Maßnahmen ist das eine Entwicklung, die wenig überrascht. Von daher ist zu befürchten, dass es zumindest in Bezug auf die gewünschten Steuervereinfachungen am Ende zu einer großen Ernüchterung kommen wird.



 Stand: 09.11.2009

 Originaltext: Steuerrecht Steuerpolitik II




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