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Steuerrecht - Steuerpolitik


Die Steuerpolitik der Parteien und ihre mögliche Auswirkung auf das Steueraufkommen unter Berücksichtigung möglicher Laffer-Effekte - ein grober Überblick.


Autor:

Steuerberater
Wolfgang Boeck

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Vor Wahlen bemühen sich die Parteien ihre Wähler noch einmal zu motivieren, aber auch unentschlossene Bürger zur Stimmabgabe zu bewegen. Es werden unterschiedliche Mittel gewählt, um die Wähler zu erreichen. Eines davon sind die Wahlprogramme der einzelnen Parteien. Im Folgenden sollen steuerliche Aspekte der einzelnen Programme und ihre mögliche Auswirkung auf das Steueraufkommen des Staates unter Berücksichtigung eventueller Laffer-Effekte diskutiert werden. In diesem Überblick geht es nicht darum einzelne Punkte der jeweiligen Steuerpolitik herauszuarbeiten. Die Steuerpolitik der einzelnen Parteien wird deshalb besonders im Hinblick auf die Auswirkungen der jeweiligen Spitzensteuerbelastung beobachtet. Zur Vergleichbarkeit wird unterstellt, dass alle Programme ein aufkommensneutrales Steuerprogramm haben.

Laffer-Effekte beruhen auf der These des Ökonomen A. R. Laffer der University of Chicago. Die Laffer-Kurve stellt den Zusammenhang von Steuersatz und Steueraufkommen dar. Bei einem Steuersatz von Null Prozent fallen keine Steuereinnahmen an. Das Gleiche gilt bei einem Steuersatz von 100 Prozent, da angenommen wird, dass hier jede Bereitschaft zur Einkommenserzielung erlischt. Zwischen den Extrempunkten befindet sich eine rein hypothetische Kurve, die besagt, dass bei einer Erhöhung des Steuersatzes die Steuereinnahmen zunächst bis zu einem Maximalpunkt ansteigen. Nach dem Erreichen des Maximalpunktes fallen die Einnahmen des Staates zwingend mit zunehmendem Steuersatz (so genanntes Steuerparadoxon).

Das Problem dieses wissenschaftlichen Ansatzes ist, dass niemand weiß, wo dieser Maximalpunkt liegt.

Ein knapper Überblick über die geplante Steuerpolitik der Parteien und das Modell von Prof. Kirchhof soll den Vergleich vereinfachen:

Die Union möchte die Bürger und ihre Familien entlasten. Aus diesem Grund soll der Höchststeuersatz unverändert bleiben. Aufgrund der hohen Staatsverschuldung sieht die Union keinen Spielraum für eine Absenkung. Steuererleichterungen sollen daher zunächst auf die Beseitigung des Mittelstandsbauchs im Tarifverlauf begrenzt bleiben.

Die SPD will eine Verbindung wirtschaftlicher Dynamik mit sozialer Gerechtigkeit schaffen. Zur Erreichung dieses Ziels soll eine Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 10 Prozent zur Entlastung unterer und mittlerer Einkommen stattfinden. Um mehr in Bildung und Forschung investieren zu können, ist eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 47 Prozent ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 125.000 Euro (Verheiratete 250.000 Euro) geplant.

Die FDP setzt sich ein möglichst einfaches Steuersystem als Ziel, das soziale Gerechtigkeit, staatliche Fairness und eine nachhaltige Finanzpolitik vereint. Eine gerechte Steuer verzichtet dabei auf Ausnahmen und Sonderregelungen für Einzelfälle. So hat die FDP vor, für Einkommen, die den Grundfreibetrag von 8.004 Euro übersteigen, einen Stufentarif einzuführen. Für die ersten 20.000 Euro nach diesem Grundfreibetrag, der übrigens auch für Kinder anfällt, soll ein Steuersatz von 10 Prozent gelten. Für Einkommen zwischen 20.000 und 50.000 Euro ist ein Steuersatz von 25 Prozent und für Einkommen ab 50.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent vorgesehen.

Die Grünen wollen eine sozial gerechte Reform der Einkommensteuer durchführen und in diesem Sinne den Spitzensteuersatz auf 45 Prozent anheben. Das durch diese Maßnahme erhoffte Mehraufkommen soll in Bildung, soziale Gerechtigkeit und ein nachhaltiges Umsteuern der Wirtschaft investiert werden.

Die Linke strebt ein verteilungsgerechtes Steuersystem an, das kleine und mittlere Einkommensbezieher entlastet und Vermögende und steuerlich Leistungsfähige stärker belastet. Vom Steueraufkommen sollen die Kosten der Finanzkrise, eines sozial-ökologischen Umbaus und der Ausbau des Sozialstaates finanziert werden. Um dies zu erreichen, möchte Die Linke den Spitzensteuersatz auf 53 Prozent anheben.

Bei der Bundestagswahl 2005 hat Prof. Paul Kirchhof mit seinem Steuermodell alle Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Steuervergünstigungen sollten komplett wegfallen. Es sollte ein Freibetrag für jeden Erwachsenen und jedes Kind in Höhe von 8.000 Euro, ähnlich wie im aktuellen Steuerprogramm der FDP, eingeführt werden. Langfristig strebte er anstelle des in Deutschland üblichen, progressiven Verlaufs der Einkommensteuer einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent für alle Einkommensgruppen an. Nach seinen Aussagen ging auch Prof. Kirchhof von einer Aufkommensneutralität seines Steuertarifs aus. So ist sein Modell rein theoretisch mit den Steuerprogrammen der verschiedenen Parteien vergleichbar. Gesamtwirtschaftlich führt das Modell von Prof. Kirchhof vermutlich zu den besten Ergebnissen, da Leistungsanreize geschaffen werden. Zu beachten ist aber, dass er mögliche Steuerausfälle durch zwei Maßnahmenbündel zu kompensieren gedachte:

  • eine vermutlich deftige Erhöhung der Umsatzsteuer;

  • erhebliche Kürzungen im Bereich der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und Betriebsausgaben.

Vor allem eine Erhöhung der Umsatzsteuer hält Prof. Kirchhof für gerechtfertigt, da diese Steuer nur anfällt, wenn Leistungen von Dritten in Anspruch genommen werden.

Unter Berücksichtigung von Laffer-Effekten kann man nun zu dem Schluss kommen, dass das Aufkommen des Staates bei niedriger Spitzensteuerbelastung eher höher sein wird, als bei einer höheren Spitzensteuerbelastung. Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei der Laffer-Kurve um ein wirklichkeitsfremdes Modell handelt. In diesem Modell wird ein Staat unterstellt, der nur eine einzige Ertragssteuer kennt. Das tatsächlich anzutreffende Steuersystem beispielsweise hier in Deutschland ist aber sehr viel komplizierter. Neben vielfältigen Ertragssteuern gibt es etliche Verbrauchssteuern und die Steuergesetzgebung ist außerdem von einer Vielzahl von Einzelfallregelungen geprägt.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag nur einen groben Überblick darstellt und das Augenmerk im Wesentlichen nur auf den Spitzensteuersatz der geplanten Steuerpolitik richtet.



 Stand: 22.09.2009

 Originaltext: Steuerrecht Steuerpolitik




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