Es gibt getrennt lebende Ehegatten, die sich nach einer Trennung aus den verschiedensten Gründen nicht durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Die damit verbundenen Risiken sind beträchtlich, ohne daß es den betroffenen Ehegatten bewußt ist. Gründe dafür, auf anwaltliche Fachkompetenz zu verzichten, gibt es viele.
Fehlendes Problembewußtsein / Kosten sparen
Beide Ehegatten meinen, die Angelegenheiten, die sie nach der Trennung als regelungsbedürftig empfinden, selbst regeln und so Anwaltskosten sparen zu können. Manchmal ist tatsächlich aber auch einer der Ehegatten ohne Wissen des anderen anwaltlich beraten und steuert gezielt auf eine für ihn vorteilhafte Vereinbarung hin.
Problem: Mangels anwaltlicher Beratung kennt entweder nur einer der Ehegatten die bestehenden Ansprüche oder aber beide kennen ihre Ansprüche nicht.
Risiko: Bestehende Ansprüche bleiben unberücksichtigt und können möglicherweise später auch nicht mehr realisiert werden.
Beispiel: Die getrennt lebenden Ehegatten verständigen sich nach der Trennung darauf, vorhandene Vermögenswerte hälftig zu teilen. Dies wird umgesetzt, ohne die Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen. Jahre nach der Trennung und Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens kommt es doch zu einer Ehescheidung. Einer der Ehegatten hat das ihm nach der Trennung zugefallene Vermögen verlebt, der andere hat es günstig angelegt und vermehrt.
Nun kann der zwischenzeitlich vermögenslose Ehegatte vom anderen Ehegatten zum Stichtag der Zustellung des Ehescheidungsantrages berechnet, Zugewinnausgleich beanspruchen. Und das obgleich die Parteien bei der Trennung meinten, sich hinsichtlich ihres Vermögens bereits auseinandergesetzt und wechselseitig keine Ansprüche mehr gegeneinander zu haben. Hätten die Ehegatten eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wäre das vermieden worden. Dabei wird zumeist auch die Zugewinngemeinschaft beendet und der Güterstand der Gütertrennung vereinbart.
“Gemeinsamer Anwalt” / Angst vor Verschärfung
Nur ein Ehegatte ist anwaltlich vertreten und spiegelt dem anderen Ehegatten vor, der Anwalt vertrete die Interessen beider. Andererseits sind manche Ehegatten der Ansicht, sie könnten ihre Interessen bei den Verhandlungen selbst vertreten. Es kommt auch vor, daß der Ehegatte meint, die Auseinandersetzung mit dem Partner zu verschärfen, wenn er sich anwaltlich vertreten läßt.
Problem: Der nicht vertretene Ehegatte versäumt mangels juristischer Kenntnisse, bestehende Ansprüche durchzusetzen.
Risiko: Bestehende Ansprüche bleiben unberücksichtigt und können im ungünstigsten Fall später auch nicht mehr realisiert werden.
Beispiel: Die getrennt lebenden Ehegatten verständigen sich nach der Trennung darauf, vorhandene Vermögenswerte hälftig zu teilen. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, daß einer der Ehegatten ein hohes Anfangsvermögen mit in die Ehe gebracht hatte. Oder während der Ehe hat einer der Partner sein Vermögen durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Erbschaft erworben. Dann hätte ihm über den Zugewinnausgleich ein größerer Anteil am vorhandenen Vermögen zugestanden. Ohne Beratung sind bestehende Zugewinnausgleichsansprüche unberücksichtigt geblieben und können bei ungünstiger, vertraglicher Gestaltung auch nicht mehr geltend gemacht werden.
Rechtzeitige anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht hätte umfassend über die bei Trennung und Ehescheidung bestehenden Ansprüche aufgeklärt. Bestehende Ansprüche wären dann im Verhandlungswege geltend gemacht worden und durch eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abgesichert.
Wenn Sie solche Versäumnisse vermeiden möchten, verzichten Sie auf keinen Fall auf kompetente familienrechtliche Beratung und Vertretung.
Durch Sparen an der falschen Stelle können Sie viel Geld verschenken, indem Sie versäumen, die Ihnen zustehenden, finanziellen Ansprüche geltend zu machen. Ein Anwalt bringt Ihre tatsächlichen Ansprüche nach einer gescheiterter Ehe in Erfahrung und setzt diese auch gegebenenfalls für sie durch. Zumindest sollten Sie aber wissen, worauf Sie um des lieben Friedens willen möglicherweise verzichten.
Statt dessen sollten Sie das Geld für eine fachlich bestmögliche, anwaltliche Beratung und Vertretung ausgeben. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, daß es ganz sicher nicht ausreicht, sich die vermeintlichen Rechtskenntnisse über das Internet, in für Laien geschriebenen Ratgebern oder gar durch Beratung im Freundes- und Bekanntenkreis zu verschaffen. Wenn es so einfach wäre, sich das hierfür erforderliche Fachwissen zu erarbeiten, bräuchte man weder Rechtsanwälte noch Gerichte. Nicht geltend gemachte oder gar verlorene Ansprüche kosten ein Vielfaches dessen, was an Anwaltsgebühren gespart werden kann.
Stand: 28.08.2008
Originaltext: Familienrecht Ehescheidung II